Vereinsgeschichte
Es herrschten Chaos und Konfusion. Der erste Weltkrieg war zu Ende gegangen und hatte rund 8 Millionen Tote hinterlassen, davon allein 1,8 Millionen in Deutschland. Die deutsche Landkarte hatte sich verändert, der letzte deutsche Kaiser hatte abgedankt und lebte im holländischen Exil. Mit der Meuterei der Matrosen in Kiel im Oktober 1918 begann die Revolution, auf Betreiben u.a. der USPD und des Spartakusbundes bildeten sich in vielen deutschen Großstädten die Arbeiter- und Soldatenräte. Am 28.06.1919 wurde der Friedensvertrag von Versailles unterzeichnet, in Folge des Friedensvertrages zwischen Deutsch-Österreich und den Ententestaaten kommt es zur Trennung von Ungarn und Österreich, Südtirol wird italienisch, aus Deutsch-Österreich wird der Bundesstaat Österreich, ein Anschluss an das ‚Deutsche Reich’ ist den Österreichern untersagt. Es folgten die Friedensverträge von Neuilly, Trianon und Stambul. Es war die Zeit der Straßenkämpfe und der Anarchie, am 06.02. 1919 wählte die Nationalversammlung in Weimar Friedrich Ebert zum (vorläufigen) Reichspräsidenten, am 11.08.1919 beschloss die Nationalversammlung die neue Reichsverfassung Weimarer Verfassung).
Das Protokollbuch des Haus- und Grundbesitzerverein Reusrath-Richrath beginnt am 08.Oktober 1919. Der Haus- und Grundbesitzerverein Landwehr wird gegründet; in rascher Folge finden Versammlungen statt. Am 15.10.1919 wird ein vorläufiger Vorstand gewählt; am 26. Oktober 1919 kommt es zur Wahl des ersten Vorstandes:
I. Vorsitzender: Möltgen, Hubert
II. Vorsitzender: Sonnenschein, Richard
I. Schriftführer: Wolter, Johann
II. Schriftführer: Emonds, Fritz
I. Kassierer: Stosberg, Edmund
II. Kassierer: Schneider, Fritz
Beisitzer:
Groß, Albert
Jacobs, Wilhelm
Der Grund für die Vereinsgründung waren die damaligen schwierigen Wohnverhältnisse als Folge des Krieges, die eine Rationierung der Wohnungen in Richrath-Reusrath notwendig machte.
Am 16.11.1919 kam es zur Verabschiedung der ersten Vereinssatzung bei ‚Odenbach’ in Immigrath.
Schon bald kam es zu zum Teil vollständigen Auswechselungen im Vorstand, am 20.03.1921 wurden Herr Wilhelm Güßgen zum I. Vorsitzenden und Arthur Paas zum II. Vorsitzenden gewählt. Es kam dann zu immer weiteren Versammlungen und Generalversammlungen, teilweise mehrere in einem Monat.
Nach dem Inhalt des Protokollbuches reißt die rasche Folge von Versammlungen 16.November 1932 ab. Am 30.01.1933 wird Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt, das III. Reich beginnt mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933, das dem Reichstag die Gesetzgebungskompetenz praktisch entzieht. Im Protokollbuch des Vereins folgen Eintragungen über Vorstandssitzungen im Jahr 1935, bei denen es zur ‚Ernennung’ neuer Vorstände kam. Auch wurde eine Generalversammlung auf den 24.07.1935 im Lokal ‚Nussbaum’ einberufen. In dieser Versammlung schließlich trat ein Beiratsmitglied des Verbandes Deutscher Haus- & Grundbesitzervereine’ auf, ein Herr Friebus aus Leichlingen, der den neuen Vereinsvorsitzenden Adolf Falldorf ernannte und von der Versammlung bestätigen ließ. Falldorf seinerseits ernannte zum stellvertretenden Vorsitzenden Willy Resing, zum Schriftführer Wilhelm Güssgen jr., als Kassierer Arthur Bick und als Beisitzer Karl Albaum. Zur Einstellung des Vereins zum Haus- und Grundeigentum von Minderheiten, etwa der Juden, findet sich nichts.
In einer weiteren Versammlung mutierte der Vorsitzende Adolf Falldorf zum Vereinsführer, die Vereinsarbeit kam indessen zum Teil zum Erliegen. Falldorf wurde von seinem Posten (offensichtlich von dritter Seite) abberufen, so dass am 02.06.1938 wiederum durch Friebus Karl Albaum zum Vereinsleiter, Ferdinand Boes zu seinem Stellvertreter ernannt wurde. Bis zum Ende der Hitlerzeit kam es noch zu zwei Versammlungen, die bereits von den Zeichen der Zeit getragen wurde. Wurde am 04.02.1939 über Möglichkeiten der Hypothekenkündigung und über das damalige Einkommensteuergesetz referiert, waren am 12.04.1944 die Wohnungstauschstelle sowie Wohnraumlenkung und Kriegssachschäden die beherrschenden Themen. Über die Beratungsergebnisse liegen aus dem Protokollbuch keine Erkenntnisse mehr vor. Auch aus dieser Zeit findet sich kein Hinweis über den Umgang mit politischen Nonkonformisten und Juden.
Nach Kriegsende wurde ein neuer Anfang versucht, der auch gelang. Karl Albaum lud zu einer ersten Versammlung nach dem II. Weltkrieg auf den 31.03.1946 in den Saal Emil Ern in Immigrath ein.
Es wurde bekannt gegeben, was jedermann wusste: die hohe Zahl an gefallenen Soldaten und Zivilpersonen, die Anzahl zerstörter und durch Kriegseinwirkungen beschädigter Häuser, erörtert wurden Fragen des Wiederaufbaus, es ergab sich die Notwendigkeit, Vereinssprechstunden zu nutzen, die im wesentlichen in Opladen, zum Teil auch in Immigrath stattfanden. Zum Haus- und Grundeigentum enteigneter Juden gibt es keinerlei Hinweise im Protokollbuch. Die Versammlung vom 31.03.1946 beschloss eine neue Satzung, die zuvor ausgearbeitet worden war, einstimmig, der letzte Vereinsleiter Karl Albaum, wurde als Vorsitzender neu gewählt, sein Stellvertreter wurde der Lebensmittelgroßhändler Otto Marx der in der Nazizeit im Protokoll keine Erwähnung findet. Aber auch Arthur Bick, jetzt Rentner, rettete sein Amt als Kassierer in die Nachkriegszeit hinüber.
In der Versammlung vom 06.06.1948 taucht zum ersten Mal der Name Haus- und Grundbesitzerverein Langenfeld auf. Es ist das Jahr der Stadtwerdung des ehemaligen ‚Langenfeld Rhld’, die Bezeichnung, wie die ehemalige Gemeinde ‚Richrath-Reusrath’ ab 1936 genannt worden war. Die Themen der Versammlung waren praktischer Natur: behandelt wurden die Währungsreform, das Wohnungsgesetzes des Landes NRW, der Lastenausgleich, die Behandlung des jüdischen Vermögens, die Wohnraumbewirtschaftung mit Unterbringung von Flüchtlingen, das I. Wohnungsbaugesetz. Diese Themen beherrschten dann die Vereinsarbeit auch der kommenden Jahre, letztlich geprägt von dem Willen, Kriegsschäden zu beseitigen und lebenswerte Verhältnisse herzustellen. Die Zwänge, Abgaben für die Müllabfuhr, Grundsteuer und gleichzeitig eine Soforthilfeabgabe für den Lastenausgleich zahlen zu müssen, war angesichts der Wohnraumbewirtschaftung ohne angemessene Erhöhung der Mieten Anlass zu einer Resolution am 06.10.1949.
Karl Albaum führte den Verein weiterhin und hielt zum Teil mehrere Versammlungen jährlich ab, um den Mitgliedern die rasche Folge der jetzt bundesdeutschen Gesetzgebung und der Landesgesetze nahe bringen zu können. Die Versammlungen waren gut besucht, das Erste Bundesmietengesetz war gleich Gegenstand mehrerer Vereinsversammlungen, zu denen zum Teil über 300 Besucher kamen. Die Verwendung moderner Werkstoffe bei Modernisierungsarbeiten und im Neubau stand im Zentrum eines Referats der Versammlung vom 04.08.1958, bereits in der Jahreshauptversammlung vom 19.11.1959 wurde bereits das Ende der Zwangswirtschaft im Mietrecht spekuliert, ein Zustand, der bereits seit 1936 andauerte. Möglichkeiten der Mieterhöhung im Sozialen Wohnungsbau waren Thema der Jahreshauptversammlung vom 24.11.1965. Karl Albaum blieb Vorsitzender des Vereines bis zu seinem Tod.
Nachfolger von Karl Albaum wurde 1971 der Langenfelder Architekt Paul Patten; zu seiner Zeit wurde der Vereinsnahme in Verein der Haus- und Grundeigentümer Langenfeld umbenannt. 1972 folgte Heinz Schmidtberg und mit ihm der im Vereinsregister am 16.07.1973 eingetragene, noch heute verwendete Vereinsname Verein der Haus- und Grundeigentümer Langenfeld-Monheim e.V. Heinz Schmidtberg folgte ab 03.06.1977 Karl Wilhelm Laufenberg, dieser wiederum abgelöst am 23.04.1985 durch Heinz Meyke. Seit dem 20.03.1998 ist Rechtsanwalt Hubertus Freiherr von Buddenbrock aus Langenfeld Vorsitzender.
Nachdem die Folgen des II. Weltkrieges überwunden waren und das Recht an Haus- und Grundeigentum in immer stärker ausgeprägten gesetzlichen Bahnen verläuft, hat sich der Verein in den letzten Jahrzehnten als eine Institution verstanden, insbesondere seinen Mitgliedern im Umgang mit Recht und Gesetz eine permanente Hilfe zu sein. Die beispiellose Verteuerung fossiler Energie, seit Jahrzehnten Energieträger für die Beheizung von Wohnraum, die damit verbundene Notwendigkeit, beim Heizen zu sparen, bieten neue Herausforderungen. Zudem werden die Handlungsmöglichkeiten der Eigentümer, mit Haus- und Wohnungseigentum durch das Vermieten Geld zu verdienen, durch ein immer engeres Korsett durch Rechtsprechung und Gesetz eingeschnürt, so dass die Befürchtung nicht unberechtigt ist, dass die grundgesetzliche Eigentumsgarantie immer weiter ausgehöhlt wird. Heute haben Haus- und Grundeigentümer das Gefühl, Objekt staatlichen Handelns zu werden, ohne allein etwas ändern zu können. Dies zeigt, wie notwendig unser Verein auch in Zukunft sein wird.
Hubertus Freiherr von Buddenbrock