Studie: Existenzbedrohende Schäden durch Mietnomaden

„Nun hat es die Regierung schwarz auf weiß: Mietnomaden richten bei vielen privaten Vermietern zum Teil existenzbedrohende Schäden an.“ So kommentiert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche die Ergebnisse einer heute in Berlin vorgestellten Studie mit dem Titel „Mieterschutz und Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau – Mietausfälle durch sogenannte Mietnomaden“. Die Studie wurde von der Forschungsstelle für Immobilienrecht der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesbau- sowie des Bundesjustizministeriums erstellt.

„Nun hat es die Regierung schwarz auf weiß: Mietnomaden richten bei vielen privaten Vermietern zum Teil existenzbedrohende Schäden an.“ So kommentiert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche die Ergebnisse einer heute in Berlin vorgestellten Studie mit dem Titel „Mieterschutz und Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau – Mietausfälle durch sogenannte Mietnomaden“. Die Studie wurde von der Forschungsstelle für Immobilienrecht der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesbau- sowie des Bundesjustizministeriums erstellt.

Die Bielefelder Forscher haben im vergangenen Oktober private Vermieter über ihre Erfahrungen mit zahlungsunwilligen Mietern befragt. Etwa 1.000 Vermieter sandten die elektronischen Fragebögen ausgefüllt zurück. Nach den Maßstäben der Gutachter sind die Vermieter in rund 400 Fällen Opfer von Mietnomaden geworden. „Dieses Ergebnis übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen“, sagte Rasche. Der Mietbetrug habe mittlerweile offensichtlich Dimensionen angenommen, die der Gesetzgeber nun nicht länger ignorieren könne. Prof. Dr. Peter Rasche forderte noch gestern Abend auf der Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Aachen die Bundesregierung auf, nun zügig Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen, die dem Mietbetrug wirksam begegneten. Der Schlüssel zur erfolgreichen Bekämpfung des Mietbetruges sei die Verkürzung der langen Verfahrensdauern, ohne dabei rechtsstaatliche Grundsätze über Bord werfen zu müssen. „Der Rechtsstaat hat die Instrumente, redliche Mieter, die vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, von Mietnomaden zu unterscheiden“, sagte Rasche.

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