Die Zahl der Baugenehmigungen ist bundesweit so niedrig wie seit 2010 nicht mehr, dabei wird die Wohnungsnot auch wegen der Ansprüche an Größe und Ausstattung sowie das Umfeld von Wohnungen immer höher. Der Umstand, dass für Langenfeld ab dem 01.03.2025 wieder die 15 %tige Kappungsgrenze gilt, ist auch auf den Unwillen bestimmter Bürger zurückzuführen, an der Wohnungsnot etwas zu ändern.
Denn: Wird nicht gebaut, weil Bauland fehlt, fehlt es an Wohnungen – fehlt es an Wohnungen, kommt der Preisdeckel – kommt der Preisdeckel, kann nicht mehr kostendeckend gebaut werden! Das funktioniert, wie im Beispielfall des B-Planes Re-60 aufzuzeigen ist, mit der Unterstützung zweier Ratsfraktionen und unter fadenscheinigen Argumenten nach dem Motto: nicht vor meiner Haustür! Sie wollen anderen Menschen das Glück einer angemessenen Wohnung nicht gönnen, das sie selbst mit einem Neubau im Bereich der Locher Wiesen, am Ohrenbusch oder Iltisweg bereits für sich in Anspruch genommen haben.
Richtig ist, dass es hier im bereits bebauten Areal insbesondere anlässlich des Starkregenfalles von 2021 zu Überflutungen gekommen ist, als einige Keller unter Wasser gestanden haben. Falsch ist es aber, aus dem Gebiet ein Feuchtbiotop zu machen und zu postulieren, dass dort deshalb nicht (weiter) gebaut werden dürfe. Weitergehend gibt es Stimmen, die ein Verbot der weiteren Bebauungsplanung betreffend den Bereich des Plans Re-60 beim Regierungspräsidenten ausdrücklich einfordern. In Süddeutschland, Österreich und der Schweiz sind die Berge höher, die Täler tiefer, und dennoch stehen unten in den wasserreichen Tälern nicht nur einzelne Häuser, sondern auch ganze Städte. Technische Schwierigkeiten sind diesbezüglich kein Hinderungsgrund für die Ausweisung eines neuen Baugebietes. Richtig ist auch, dass auf ehemals landwirtschaftlichen Flächen, die zur Fläche des B-Plans Re-60 gehören, auch (z.T. geschützte) Tiere anzutreffen sind. Diese werden ortsnah umgesiedelt und keinesfalls verdrängt.
Jene Reusrather Bürger aber missbrauchen demokratische Rechte und stören die Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses wie z.B. am 18.02.2025, müssen dort vom Sitzungsleiter immer wieder zur Ordnung gerufen werden, starten eine Initiative bei der Bezirksregierung unter Hinweis auf Amphibien oder Kröten, die auf das Gebiet einer illegal entstandenen, weil nicht genehmigten Kleingartenanlage zuwandern und beklagen das Schicksal von Fledermäusen, die einmal in kleinster Stückzahl in einer dortigen, ebenfalls illegalen Gartenlaube gehaust haben mögen, die, jahrelang ungenutzt, inzwischen in sich zusammengefallen ist. Sie bedauern die Veränderung ihres ‚Lebensraumes‘, wenden sich explizit gegen die Interessen ihrer Nachbarn, da sie das für den bisherigen Baubestand dringend benötigte Regenrückhaltebecken, das mit dem B-Plan Re-60 kommen soll, genauso verhindern wollen wie die zum Plan gehörige, dringend notwendige Kita, da sie eine Überlastung durch ein paar Elterntaxis reklamieren. Auf den Gedanken, Kinder mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Kita zu bringen anstatt mit dem Auto, sind sie wohl nicht gekommen. Man will es ja bequem haben.
Diese Bürger haben schon ein Haus, offensichtlich aber keinen Bedarf an einem Kita-Platz. Sie nehmen für ihr eigenes Baugebiet in Kauf, gegen Starkregenereignisse nicht ausreichend geschützt zu sein, sie wollen, dass alles so bleibt, wie es ist, vor allem die Aussicht auf Felder, auf denen sich bei Regen das Wasser anstaut. Sie ignorieren den Wohnungsbedarf anderer Menschen, die auf die Verabschiedung des Bebauungsplanes so sehr angewiesen sind. Sie benennen auch keinen anderen Standort innerhalb der Stadt für 110 Wohneinheiten und eine Kita. Sie sind der irrigen Meinung, mit dem eigenen Hausgrundstück auch eine Veränderungssperre für den ‚Lebensraum‘ außerhalb der Grenzen ihres Grundstücks mit erworben zu haben. Wenn diese Bürger so weitermachen, wird beim nächsten Starkregenfall für die Bewohner vom Ohrenbusch, Iltisweg und den Locher Wiesen Gelegenheit bestehen, darüber nachzudenken, warum es noch immer kein Regenrückhaltebecken gibt, das sie effektiv schützt. Sie werden darüber nachdenken können, warum nun auch bald der letzte Bauinvestor aufgibt und die Wohnungsnot mithin immer größer wird.
Wie wir seit Einführung der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung gesehen haben, bedeuten diese Instrumente einen maximalen, schädlichen Eingriff in die Gesetze des Marktes. Sie verknappen preiswerten Wohnraum zugunsten der ‚Besserverdienenden‘, die dort wiederum festsitzen und sich das ersehnte Eigenheim oder eine anderweitige angemessene Wohnung nicht beschaffen können, weil wegen der nicht erfolgenden Ausweisung von Neubaugebieten nicht gebaut werden kann und Einfamilienhäuser und Sozialwohnungen fehlen. Nicht gesehen wird also, dass der geplante Neubau insbesondere von Einfamilienhäusern, aber auch von Mehrfamilienhäusern im sozialen Wohnungsbau den Wohnungsmietmarkt entspannt und nebenher die dringend notwendige Steigerung der Wohneigentumsquote erhöht. Im Ergebnis wollen also diejenigen, die dem Schutz von Molchen, Amphibien und Fledermäusen das Wort reden, den ‚Lebensraum‘ außerhalb des eigenen Gartens zu schützen vorgeben, eine Wertsteigerung der eigenen Immobilie erreichen, indem sie das Angebot verknappen und Investoren, die ‚Baulöwen‘, vor den Kopf stoßen. Die Zeit ist lange reif für die Erkenntnis, dass das Eigentumsrecht jenseits der Grenze des eigenen Grundstücks endet.
Zu wünschen wäre es, im Sinne eines effektiven Bürokratieabbaus, Mitspracherechte nicht zu überspannen und zu überdehnen, sondern die Verfahren so zu straffen, dass Planziele, die sich gewählte Bürgervertreter gesetzt haben, auch in übersichtlicher Zeit erreichbar bleiben. Anderswo funktioniert das doch auch!
Hubertus von Buddenbrock, stellv. Vorsitzender Haus und Grund Langenfeld/Monheim