Wohngeldreform: Mehr Wohngeld für Selbstnutzer und Mieter

Sie sei historisch, heißt es aus dem Bundesbauministerium. Aber: Ob die Wohngeldreform tatsächlich ein Erfolg wird, liegt nicht so sehr an der massiven Ausweitung dieser Sozialleistung, sondern vielmehr an der Umsetzung durch Länder und Kommunen. In jedem Fall wird das Wohngeld durch die Reform zum größten Ausgabenposten des Ministeriums.

Sie sei historisch, heißt es aus dem Bundesbauministerium. Aber: Ob die Wohngeldreform tatsächlich ein Erfolg wird, liegt nicht so sehr an der massiven Ausweitung dieser Sozialleistung, sondern vielmehr an der Umsetzung durch Länder und Kommunen. In jedem Fall wird das Wohngeld durch die Reform zum größten Ausgabenposten des Ministeriums.

Berlin. Der Etat des zuständigen Ministeriums steigt für die Wohngeldreform von 895 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 2,9 Milliarden Euro für 2023. Laut Schätzung des Bundesbauministeriums führt die Reform ab 2023 für bisherige Wohngeldhaushalte zu einer durchschnittlichen Erhöhung der Unterstützung um rund 190 Euro pro Monat. Im Durchschnitt wird der monatliche Zuschuss von circa 180 Euro auf rund 370 Euro steigen.

Von der Wohngeldverdopplung können laut Berechnungen des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Jahr 2023 rund zwei Millionen Haushalte profitieren. Rund 1,4 Millionen Haushalte erhalten erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch. Darunter befinden sich rund eine Million Haushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben und rund 380.000 Haushalte, die zuvor Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen haben.

Drei von fünf Selbstnutzern kennen Wohngeldanspruch nicht

Ob vor und nach der Reform: Vor allem Personen in selbstgenutztem Wohneigentum wissen oft nicht, dass sie eventuell einen Anspruch auf Wohngeld geltend machen können. Laut einer repräsentativen Umfrage von Haus & Grund Deutschland sind sich nur 38,6 Prozent der selbstnutzenden Eigentümer bewusst, dass sowohl Selbstnutzer als auch Mieter einen solchen Anspruch haben können. Über ein Drittel (34,8 Prozent) der Selbstnutzer glaubt, dass nur Mieter dafür infrage kommen, und ein Viertel kennt sich in der Materie überhaupt nicht aus. Das heißt: Drei von fünf selbstnutzenden Eigentümern wissen nicht, dass sie Anspruch auf Wohngeld haben könnten.

Erstmalig wird mit der Reform eine Heizkomponente eingeführt. Sie beträgt zwei Euro je Quadratmeter Wohnfläche als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete. Dies führt laut Bundesbauministerium im Schnitt zu 1,20 Euro je Quadratmeter mehr Wohngeld pro Monat. Ebenfalls neu ist eine pauschale Klimakomponente: Künftig wird ein Zuschlag von 40 Cent je Quadratmeter Wohnfläche auf die gegenwärtigen Höchstbeträge des Wohngeldes gewährt. Die pauschalierten Heiz- und Klimakomponenten sind eine weitere Erhöhung des Wohngeldes, allerdings ohne Bezug zur tatsächlichen Belastung durch die aktuellen Energiepreise beziehungsweise zum energetischen Zustand der Wohnimmobilie.

Überlastung der Wohngeldstellen droht

Die Verdreifachung der möglichen Wohngeldempfänger bedeutet gleichermaßen eine Verdreifachung des Antragsvolumens in den entsprechenden Behörden. Landkreise und Gemeinden warnen bereits, dass sich die jetzt schon teils langen Bearbeitungszeiten noch weiter verzögern. Eine Entlastung der Haushalte schon zum Januar 2023 gilt daher als unwahrscheinlich. Auch die gegenwärtigen Wohngeldempfänger laufen Gefahr, im Januar keine Hilfe mehr zu bekommen, denn ihre Wohngeldberechtigung muss ebenfalls erneut überprüft werden.

Matthias zu Eicken, Referent für Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik beim Zentralverband Haus & Grund Deutschland, resümiert: „Haushalte mit geringen Einkommen bei ihren Wohnkosten zu unterstützen, ist richtig und notwendig. Wie schon bei der Gaspreisbremse müssen andere die Entlastungsversprechen der Bundesregierung umsetzen. Eine zeitnahe Umsetzung der Reform durch die Kommunen scheint kaum möglich. Die Reform der Ampel kommt viel zu spät.“

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