Wohngeld: NRW ermöglicht Berechnung und Antragstellung online

Wenn Mieter oder Eigenheimbesitzer wegen der Corona-Pandemie ihre Wohnkosten nicht mehr tragen können, kann das Wohngeld helfen. In NRW gibt es dafür eine digitale Hilfestellung: Bürger können sich ihren möglichen Anspruch online ausrechnen und sogar direkt online einen Antrag stellen. Haus & Grund Rheinland Westfalen empfiehlt allen Betroffenen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.

Wenn Mieter oder Eigenheimbesitzer wegen der Corona-Pandemie ihre Wohnkosten nicht mehr tragen können, kann das Wohngeld helfen. In NRW gibt es dafür eine digitale Hilfestellung: Bürger können sich ihren möglichen Anspruch online ausrechnen und sogar direkt online einen Antrag stellen. Haus & Grund Rheinland Westfalen empfiehlt allen Betroffenen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.

Düsseldorf. „Das Land Nordrhein-Westfalen bietet seinen Bürgern schon seit Januar die Möglichkeit, ihren eventuellen Anspruch auf Wohngeld online zu berechnen und sogar direkt online einen Wohngeldantrag zu stellen. Die Webadresse lautet www.wohngeldrechner.nrw.de.“ Darauf weist Konrad Adenauer hin. Der Präsident des Landesverbandes Haus & Grund Rheinland Westfalen betont: „Das ist ein Service, den NRW als bislang einziges Bundesland anbietet. So werden Gänge zum Amt überflüssig und Verzögerungen durch den Postweg vermieden.“ Die zuständigen Ämter sollen die Anträge in der aktuellen Situation außerdem mit besonderer Priorität bearbeiten.

„Das Wohngeld fließt als Mietzuschuss an Mieter und als Lastenzuschuss an selbstnutzende Haus- und Wohnungseigentümer“, erklärt Erik Uwe Amaya. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen empfiehlt: „Wer durch Corona Einkommenseinbußen hat, sollte auf jeden Fall den Wohngeldrechner nutzen und ermitteln, ob er anspruchsberechtigt ist.“ Gerade für Mieter sei das die bessere Lösung, als die Miete schuldig zu bleiben: „Wer die Miete wegen der Corona-Pandemie nicht fristgerecht bezahlen kann, muss sie bis spätestens Juni 2022 inklusive Verzugszinsen nachzahlen. Wohngeld zu beziehen und die Miete weiterhin zu zahlen ist also die günstigere Alternative.“

Für Eigenheimbesitzer gilt: Grundsätzlich fließt der Lastenzuschuss an jene Eigentümer, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht ausreicht, um die Wohnkosten für ihr selbstgenutztes Wohneigentum zu tragen. Als Wohnkosten gelten dabei die Ausgaben für das Darlehen (Zinsen plus Tilgung) aber auch Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung, Grundsteuer, Versicherungen des Gebäudes, Verwaltungskosten und bestimmte Heizkosten. Weiterführende Informationen hat das NRW-Bauministerium auf seiner Website zusammengestellt. Sie ist vom Wohngeldrechner aus verlinkt.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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