WEG-Reform: Weitreichende Umgestaltung der Verwaltung von Wohnungseigentum geplant

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) soll reformiert werden. Jetzt liegt der Referentenentwurf für die Reform vor. Er soll u.a. energetische Modernisierungen, den Einbau von Ladestationen für Elektroautos und barrierefreies Umbauen erleichtern. Es gibt aber auch Kritikpunkte. Haus & Grund mahnt: Die Rechte der Wohnungseigentümer müssen an oberster Stelle stehen!

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) soll reformiert werden. Jetzt liegt der Referentenentwurf für die Reform vor. Er soll u.a. energetische Modernisierungen, den Einbau von Ladestationen für Elektroautos und barrierefreies Umbauen erleichtern. Es gibt aber auch Kritikpunkte. Haus & Grund mahnt: Die Rechte der Wohnungseigentümer müssen an oberster Stelle stehen!

Berlin/Düsseldorf. Der Referentenentwurf für ein reformiertes Wohnungseigentumsgesetz (WEG) liegt vor. Die Reform sieht verschiedene Erleichterungen für die Ausgestaltung von Energiewende und demographischem Wandel im Wohnungseigentum vor. Eigentümer und ihre Mieter sollen einen Rechtsanspruch auf den selbst finanzierten Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge, einen barrierefreien Umbau sowie Verbesserungen beim Einbruchschutz bekommen.

Die Eigentümerversammlung soll nach dem Reformplan künftig mit einfacher Mehrheit über bauliche Veränderungen beschließen können. Außerdem sollen die Eigentümer an den Versammlungen auch online teilnehmen und sich elektronisch an den Abstimmungen beteiligen können. Das hilft besonders vermietenden Eigentümern, die selbst nicht am Ort wohnen. Der Verwaltungsbeirat soll durch flexiblere Zusammensetzung und beschränkte Haftung gestärkt werden.

Harmonisierung von WEG- und Mietrecht geplant

Auch eine bessere Abstimmung zwischen WEG-Recht und Mietrecht soll erreicht werden. Mieter von Eigentumswohnungen sollen künftig Baumaßnahmen in der Anlage dulden müssen. Die Wohnungseigentümer sollen die Betriebskosten gegenüber ihren Mietern nach dem gleichen Umlageschlüssel abrechnen dürfen, der auch innerhalb der Eigentümergemeinschaft genutzt wird. Sprich: Es wird nach Miteigentumsanteilen und nicht nach Wohnfläche gerechnet.

Wohnungseigentümergemeinschaften sollen insgesamt handlungsfähiger werden. Dazu ist geplant, dass die WEG-Verwalter mehr Vollmachten bekommen, um auch ohne WEG-Beschluss handeln zu können. Sogar eine unbeschränkte Außenvollmacht zum Abschließen von Verträgen mit Dritten ist geplant. Die Eigentümer sollen sich im Gegenzug leichter – ohne wichtigen Grund – vom Verwalter trennen können, Anspruch auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen sowie auf einen jährlichen Vermögensbericht bekommen.

Reformpläne: Lob und mahnende Worte von Haus & Grund

Haus & Grund Deutschland sowie der Verband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßen, dass das Bundesjustizministerium mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf die dringend notwendige Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) voranbringt. Der Entwurf erfüllt die Erwartungen der beiden Eigentümerverbände jedoch nicht in Gänze.

Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke forderte weitergehende Änderungen: „Die Rechte der vermietenden Wohnungseigentümer dürfen nicht durch Mieterrechte eingeschränkt werden. Hier ist der Vorschlag aus dem Ministerium noch nicht konsequent“, betonte Warnecke.

Erleichterte Baumaßnahmen – aber auch mehr Macht für Verwalter

Nach einer ersten Einschätzung erklärte Gabriele Heinrich, Vorstand Wohnen im Eigentum: “Positiv bewerten wir unter anderem, dass Vereinfachungen bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums wichtige Baumaßnahmen erleichtern. Der Entwurf enthält aber auch sehr risikobehaftete Regelungen, die zulasten der Wohnungseigentümer und des Verbraucherschutzes gehen. Insbesondere die geplante Stärkung der Position des Verwalters wird von WiE äußerst kritisch gesehen.“

Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf strebt die Bundesregierung erstmals nach zwölf Jahren eine umfassende Reform des Wohnungseigentumsrechts an. Dies ist aus Sicht der beiden Eigentümerverbände dringend geboten, um die über 800.000 Wohnungseigentümergemeinschaften mit knapp 9 Millionen Eigentumswohnungen auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten. Mit Blick auf die WEG-Verwaltung betonen beide Verbände, dass die Rechte der Wohnungseigentümer an oberster Stelle stehen müssen.

zurück zum News-Archiv