Volksbegehren für Mietenstopp in Bayern gescheitert: Gerichtsurteil mit Signalwirkung

Mit einem Volksbegehren wollten Mietervertreter in Bayern einen sechsjährigen Mietenstopp durchsetzen. Der Plan ist jedoch gescheitert, bevor er so recht beginnen konnte: Das Innenministerium verweigerte dem Volksbegehren die Zulassung und der Verfassungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung. Das Urteil hat Signalwirkung für vergleichbare Initiativen in ganz Deutschland.

Mit einem Volksbegehren wollten Mietervertreter in Bayern einen sechsjährigen Mietenstopp durchsetzen. Der Plan ist jedoch gescheitert, bevor er so recht beginnen konnte: Das Innenministerium verweigerte dem Volksbegehren die Zulassung und der Verfassungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung. Das Urteil hat Signalwirkung für vergleichbare Initiativen in ganz Deutschland.

München. Das bayerische Volkbegehren für einen Mietenstopp ist gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates hat dem Innenministerium Recht gegeben, welches das Volksbegehren nicht zugelassen hatte. Die bayerischen Verfassungsrichter sahen die Begründung des Ministeriums als zutreffend an: Bayern habe keine Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Mietrechts. Das sei Sache des Bundes (Urteil vom 16.07.2020, Az.: Vf. 32-IX-20).

Zudem verwiesen die Richter darauf, dass der Bund zur Frage der Entwicklung von Mietpreisen bereits ein Bundesgesetz erlassen hat – die sogenannte Mietpreisbremse. Damit gebe es bereits eine erschöpfende Regelung, befand der Gerichtshof. Die Mietpreisbremse gilt in Bayern in 162 Kommunen. Für ebenjene Kommunen wollten die Initiatoren des Volksbegehrens – Mieterbund und SPD – einen Mietenstopp für sechs Jahre durchsetzen.

Länder nicht zuständig: Mietrecht ist Bundessache

Demnach sollten Mieterhöhungen nur bis auf 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig sein. Für die Einführung eines entsprechenden Gesetzes hatten die Aktivisten 52.000 Unterschriften gesammelt. Das Scheitern der Aktion ist nicht nur für Bayern positiv. Der Richterspruch hat auch eine Signalwirkung im Hinblick auf den umstrittenen Mietendeckel, der in Berlin bereits in Kraft ist.

Gegen den Berliner Mietendeckel ist eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Auch diese Klage stellt auf die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes ab. Dass die bayerischen Verfassungsrichter eine solche Kompetenz auf Länderebene jetzt klar verneint haben, legt die Vermutung nahe, dass auch das Bundesverfassungsgericht diese Auffassung teilen wird. Neben Bayern und Berlin ist das Urteil auch ein Signal an andere Länder, in denen ähnliche Forderungen aufkommen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund RHEINLAND WESTFALEN verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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