Rechtsanspruch auf Balkonkraftwerk für Wohnungseigentümer und Mieter geplant

Rechtsanspruch auf Balkonkraftwerk?

Wer sich als Mieter oder Wohnungseigentümer ein Balkonkraftwerk bauen möchte, muss mit langwierigen Diskussionen mit Vermieter bzw. Nachbarn rechnen. Die Bundesregierung will das jetzt ändern und plant, das Mitspracherecht der Eigentümer per Gesetzesänderung auszuhebeln. Vorgesehen ist ein neuer Rechtsanspruch auf Installation von Stecker-Solargeräten.

Wer sich als Mieter oder Wohnungseigentümer ein Balkonkraftwerk bauen möchte, muss mit langwierigen Diskussionen mit Vermieter bzw. Nachbarn rechnen. Die Bundesregierung will das jetzt ändern und plant, das Mitspracherecht der Eigentümer per Gesetzesänderung auszuhebeln. Vorgesehen ist ein neuer Rechtsanspruch auf Installation von Stecker-Solargeräten.

Berlin. Vermieter und Miteigentümer sollen künftig bei der Anbringung einer Stecker-Solaranlage kein Mitspracherecht mehr haben. Dadurch soll Mietern und Wohnungseigentümern die Installation dieser gerne auch als Balkonkraftwerk bezeichneten Kleinst-PV-Anlagen erleichtert werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervor, der am Mittwoch (24. Mai 2023) in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung gegangen ist.

Verschiedene Medien hatten jüngst über das Vorhaben berichtet, der Gesetzentwurf liegt Haus & Grund Rheinland Westfalen ebenfalls bereits vor. Konkret sollen Änderungen am Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie am Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgenommen werden. Wohnungseigentümer sollen einen Rechtsanspruch auf Anbringung einer Stecker-PV-Anlage erhalten, indem diese Geräte in die Liste der privilegierten baulichen Veränderungen des WEG aufgenommen werden. Mieter sollen über § 554 BGB einen entsprechenden Rechtsanspruch erhalten.

Virtuelle Eigentümerversammlungen geplant

Weil im Wohnungseigentum trotzdem ein formaler Beschluss der Eigentümerversammlung nötig ist, die oftmals nur einmal im Jahr zusammenkommt, sieht der Gesetzentwurf außerdem eine Beschleunigungsmöglichkeit vor. Künftig soll es demnach möglich sein, Eigentümerversammlungen als reine Online-Veranstaltung abzuhalten. Dafür sollen 75 Prozent der anwesenden Eigentümer auf maximal drei Jahre beschränkt die Durchführung virtueller Versammlungen beschließen können. So soll es leichter möglich werden, kurzfristig eine Versammlung durchzuführen um etwa ein Balkonkraftwerk zu genehmigen.

Durch die Reform sollen Mieter und Wohnungseigentümer schneller und einfacher eine Stecker-PV-Anlage auf Ihrem Balkon installieren können. Das soll die Energiewende beschleunigen. Zugleich verlieren Vermieter und Wohnungseigentümer dadurch an Einfluss auf das äußere Erscheinungsbild ihres Gebäudes. Der Zentralverband Haus & Grund Deutschland wird im Rahmen der Verbändeanhörung zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Wann der Entwurf im Kabinett behandelt wird, ist noch nicht entschieden.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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