Pfusch am Bau: Wie kann der Bauherr sich schützen?

Wenn die Handwerker beim Neubau Pfusch abliefern, können die Folgen dramatisch sein: Ein um Monate oder gar Jahre verzögerter Einzug, im Zweifel sogar ein Abriss und Neubau des Hauses oder eines Teils davon. Den Bauherren kann das ruinieren. Haus & Grund Rheinland Westfalen hilft bei der Vorbeugung: Mit dem kostenlosen Muster-Bauvertrag und rechtlicher Beratung in den örtlichen Vereinen.

Wenn die Handwerker beim Neubau Pfusch abliefern, können die Folgen dramatisch sein: Ein um Monate oder gar Jahre verzögerter Einzug, im Zweifel sogar ein Abriss und Neubau des Hauses oder eines Teils davon. Den Bauherren kann das ruinieren. Haus & Grund Rheinland Westfalen hilft bei der Vorbeugung: Mit dem kostenlosen Muster-Bauvertrag und rechtlicher Beratung in den örtlichen Vereinen.

Düsseldorf. Pfusch am Bau kann jeden Bauherren treffen – die Folgen für den werdenden Eigentümer können schwerwiegend sein. Wie kann man sich davor schützen? „Sichern Sie sich im Vorhinein rechtlich ab“, rät Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Ein gut durchdachter Bauvertrag ist dafür die wichtigste Grundlage. Er sollte unbedingt dem seit Januar 2018 geltenden neuen Bauvertragsrecht entsprechen“, erklärt der Jurist. Entsprechende Vertragsmuster bietet sein Landesverband kostenlos an.

Der Eigentümerverband Haus & Grund und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) erstellen diese Muster seit mehr als 10 Jahren gemeinsam. Einerseits gibt es einen Einzelgewerk/Handwerkervertrag: Bauherren können ihn sowohl für die Beauftragung von Handwerkerarbeiten, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, als auch für die Beauftragung von Einzelgewerken zur Errichtung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses verwenden.

Baurechtsexperte: Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya informiert in der ZDF-Sendung „Volle Kanne – Service täglich“ zum Thema Baupfusch. Wer die Sendung vom 25. Februar 2019 verpasst hat, kann sie hier ansehen.

Kostenloser Muster-Bauvertrag für Schlüsselfertigbau

Andererseits steht ein Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag zur Verfügung: Dieser wird verwendet, wenn ein Bauunternehmen mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Ein-/Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers beauftragt wird. Er kann außerdem dazu dienen, erhebliche Umbaumaßnahmen an einem Bestandsgebäude in Auftrag zu geben, die einem Neubau gleichkommen. In beiden Fällen ist es wichtig, dass sämtliche Leistungen zur schlüsselfertigen Errichtung aus einer Hand erbracht werden.

Der Schlüsselfertigbauvertrag umfasst selbstverständlich das Widerrufsrecht, welches dem privaten Bauherren seit dem 1. Januar 2018 zusteht. Ebenso berücksichtigt er die vom Gesetz vorgegebenen verbraucherschützenden Regelungen im Bereich der Abschlagszahlungen. Beide Verträge verfolgen das Ziel, dass Bauherr und Unternehmer die Baumaßnahme kooperativ abwickeln. Sie helfen den Vertragsparteien dabei, alle wesentlichen Punkte gesetzeskonform zu regeln, um so Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden.

Info-Blätter helfen bei der Nutzung des Bauvertragsmusters

Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Informationen, die wichtige Tipps zum Anwendungsbereich des jeweiligen Vertrages sowie zum Ausfüllen der Verträge geben. Die Bauverträge können kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Die Vertragsmuster finden sich unter www.HausundGrund-Verband.de/themen/kostenlose-bauvertraege/. Dort gibt es auch die hilfreichen Infoblätter zu den jeweiligen Mustern als Download.

Gut zu wissen: Das Gesetz schreibt im Falle des Verbraucherbauvertrages vor, dass in der Baubeschreibung darauf hingewiesen werden muss, wenn bestimmte Unwägbarkeiten nicht berücksichtigt und mit dem Preis nicht abgegolten sind. Ganz praktisch hilft dem Bauherren dieser Hinweis natürlich nicht wirklich weiter. Er sollte deshalb im Interesse der eigenen Finanzierungssicherheit durch unabhängige Sachverständige prüfen lassen, ob wirklich alle Unwägbarkeiten genannt sind und wie hoch eventuelle Mehrkosten ausfallen können.

Unbedingt empfohlen: Rechtsschutzversicherung und Haus & Grund-Mitgliedschaft

Zu welchem Zeitpunkt und zu welchen formellen Bedingungen können Änderungen an der Baubeschreibung vorgenommen werden? Welche Rechte und Pflichten hat der Bauherr bei der Bauabnahme? Welche Unterlagen muss die Baufirma dem Bauherren liefern? Weitere Informationen dazu finden Interessierte in unseren vier Fragen zum neuen Bauvertragsrecht.

Außerdem sind Bauherren bei der rechtlichen Absicherung ihres Bauvorhabens nicht auf sich allein gestellt: Schon als Bauherr ist eine Mitgliedschaft im örtlichen Haus & Grund-Verein möglich und empfehlenswert. Hier gibt es kostenlose rechtliche Beratung von Fachanwälten. Die für Mitglieder stark vergünstigte Rechtschutzversicherung schützt vor hohen Prozesskosten, wenn beim Bau am Ende doch etwas schief gehen sollte und der Auftraggeber sein Recht gerichtlich durchsetzen muss.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

zurück zum News-Archiv