Makler-Courtage: Barley will Bestellerprinzip beim Immobilienkauf

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) möchte das Bestellerprinzip für die Makler-Bezahlung auch auf den Immobilienkauf ausdehnen. Sprich: Der Auftraggeber – in der Regel der Verkäufer – soll die Makler-Courtage allein bezahlen. Wie berichtet will Barley damit die Kaufnebenkosten drücken. Jetzt hat sie einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt – und breite Kritik geerntet.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) möchte das Bestellerprinzip für die Makler-Bezahlung auch auf den Immobilienkauf ausdehnen. Sprich: Der Auftraggeber – in der Regel der Verkäufer – soll die Makler-Courtage allein bezahlen. Wie berichtet will Barley damit die Kaufnebenkosten drücken. Jetzt hat sie einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt – und breite Kritik geerntet.

Berlin/Düsseldorf. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der beim Immobilienkauf das sogenannte Bestellerprinzip einführen soll. Danach würde der Immobilienmakler immer allein von seinem Auftraggeber bezahlt werden – in sehr vielen Fällen wäre das der Verkäufer der Immobilie. Die Ministerin will damit die hohen Kaufnebenkosten senken, die gerade junge Käufer kaum noch aufbringen können. Bei Vermietungen gilt dieses Prinzip schon seit Sommer 2015.

Ein Blick auf die Hintergründe zeigt allerdings schnell, warum der Vorschlag der Justizministerin umgehend auf Kritik stieß. In Nordrhein-Westfalen liegt die Makler-Provision derzeit bei 7,14 Prozent des Kaufpreises – wobei sich Käufer und Verkäufer die Rechnung teilen. Das heißt: Sie bezahlen jeweils 3,57 Prozent für die Dienstleistung des Immobilienmaklers. Oftmals ist es der Verkäufer, welcher den Makler beauftragt hat. Nach Barleys Gesetzentwurf müsste also der Verkäufer die kompletten 7,14 Prozent Makler-Courtage allein hinblättern.

Bestellerprinzip verteuert Nebenkosten für Immobilienkäufer

Bei einem Haus, das für 300.000 Euro den Besitzer wechselt, sind das 21.420 Euro. Kein Pappenstiel. „Die Verkäufer werden die Summe in den Kaufpreis einpreisen“, sagt Erik Uwe Amaya voraus. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen gibt zu bedenken: „Der Käufer muss dann nicht nur die kompletten Maklerkosten zahlen. Durch den höheren Kaufpreis steigt auch die Grunderwerbsteuer für den Käufer. Er zahlt also doppelt drauf.“

Das wirkt sich in NRW besonders stark aus, denn hier wird der bundesweit höchste Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer verlangt: 6,5 Prozent. Ein Rechenbeispiel: Für ein 300.000 Euro teures Haus zahlt der Käufer heute 3,57 Prozent Makler-Courtage und 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer. Macht zusammen 30.210 Euro. Das Haus kostet ihn dann also insgesamt 330.210 Euro. Beim Bestellerprinzip würde der Verkäufer 321.420 Euro für sein Objekt verlangen – 300.000 Euro plus 7,14 Prozent Makler-Provision.

Makler-Courtage vom Auftraggeber wäre Turbo für die Grunderwerbsteuer

Darauf würden dann 20.892 Euro Grunderwerbsteuer fällig – macht insgesamt 342.312 Euro. Das sind 3,7 Prozent mehr als bisher. Freuen würde das nur die Finanzminister der Länder: Deren Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer würden noch stärker wachsen, als es dank steigender Immobilienpreise in vielen Regionen ohnehin schon der Fall ist. Nordrhein-Westfalen hat gerade 2018 erst wieder einen neuen Einnahmerekord mit der Grunderwerbsteuer erzielt.

In der Rechnung noch nicht berücksichtigt sind die kleineren Kaufnebenkosten: Auch die Gebühren für den Grundbucheintrag und den Notar richten sich nach der Höhe des Kaufpreises. „Barleys Gesetzentwurf erweist seinem eigenen Ziel einen Bärendienst: Der Kauf eines Eigenheims wird nicht erleichtert, sondern verteuert“, stellt Amaya fest. Dem unbestrittenen Problem der in Deutschland besonders hohen Kaufnebenkosten für Immobilien könne und müsse dagegen auf anderem Wege begegnet werden.

Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen, Prof. Dr. Peter Rasche, bringt es auf den Punkt: „Wer wirklich die Kaufnebenkosten senken möchte, der kommt an einer Senkung der Grunderwerbsteuer nicht vorbei.“ Ähnlich kritische Stimmen zu Barleys Gesetzentwurf kamen gestern (25. Februar 2019) nicht nur aus der FDP, die einen Freibetrag für die Grunderwerbsteuer fordert. Auch aus den Reihen der Koalitionspartner von CDU und CSU kam Kritik. Ob das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf tatsächlich kommt, ist also noch fraglich. Vielmehr scheint der nächste Koalitionskrach vorprogrammiert.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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