Informationen zum Langenfelder Mietspiegel 2023

Bekanntlich ist wegen der gesetzlichen Änderungen im BGB weder von Seiten des Mieterbundes noch von unserem Ortsverein eine Initiative für die Erstellung eines neuen Mietspiegels ergriffen worden. Da Langenfeld mehr als 50.000 Einwohner hat, besteht die gesetzliche Verpflichtung dazu, diesen durch die Stadt Langenfeld zu erstellen.

Bekanntlich ist wegen der gesetzlichen Änderungen im BGB weder von Seiten des Mieterbundes noch von unserem Ortsverein eine Initiative für die Erstellung eines neuen Mietspiegels ergriffen worden. Da Langenfeld mehr als 50.000 Einwohner hat, besteht die gesetzliche Verpflichtung dazu, diesen durch die Stadt Langenfeld zu erstellen.

Diese hat dazu über das Planungsamt unter der Leitung von Stephan Anhalt eine Arbeitsgruppe eingerichtet, an der auch der stellvertretende Vorsitzende, RA Hubertus Frhr. von Buddenbrock, für unseren Ortsverein beteiligt ist. Entgegen der ursprünglichen Planung soll nunmehr ein qualifizierter Mietspiegel erstellt werden. Die erste Sitzung des Arbeitskreises hat am 14.11.2022 ab 17:00 Uhr unter Beteiligung der InWIS GmbH Bochum stattgefunden, die mit der wissenschaftlichen Erarbeitung des Mietspiegels beauftragt ist.

Als erster Schritt soll der bereits erarbeitete Fragebogen Anfang Januar verschickt werden. Beteiligt werden bei der Befragung nur 3.000 Eigentümer, wobei erwartet wird, dass ein ausreichendes Quorum für die Mietspiegelerarbeitung zustande kommt. Die Gruppe der Auskunftspflichtigen soll damit möglichst klein gehalten werden. Sie werden per Post angeschrieben und über die Auskunftspflicht unterrichtet. Die im Arbeitskreis abgestimmten Fragen werden dann von InWIS online bereit gestellt, können aber auch in Papierform bezogen und so beantwortet werden. Die Fragebögen sollten per 31.01.2023 beantwortet bei der InWIS zur wissenschaftlichen Auswertung vorliegen.

Obwohl wir wegen der Frageaktionen durch Zensus und die Grundsteuererklärung schon erheblich mit derartigen externen Auskunftswünschen belastet worden sind, bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse um rege Beteiligung, zumal die Verweigerung der Antworten auch rechtliche Konsequenzen haben kann. Damit würden wir uns selbst schaden und einen aussagekräftigen Mietspiegel verhindern.

Der Fragebogen umfasst mehrere Seiten zu Haus und Wohnung, die jedoch einfach zu beantworten sein werden, der seine Immobilie kennt. Im Zweifel unterstützen wir dies im Rahmen der Beratungsstunden persönlich. Die Fragen beziehen sich auch auf Bereiche wie etwa das Heizungssystem und andere Kostenarten, zumal diese wegen der Kostenentwicklung auch auf die Entwicklung der Kaltmieten erheblichen Einfluss haben werden. Mit dieser Aktion tarieren wir damit auch unsere Ertragsmöglichkeiten auf wissenschaftlicher Grundlage für unsere Immobilien aus. Es wird insoweit versucht, ein modernes und aktuelles Preisgefüge zu erhalten, das dann Grundlage für die Mietpreisbildung und Immobilienplanung sein wird.

Trotz des Mehraufwandes, der mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels verbunden sein wird, soll das ambitionierte Ziel, diesen zur Jahresmitte 2023 vorzustellen, beibehalten werden. Es liegt an jedem von uns, dieses Ziel zu unterstützen.

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