Hitze in der Wohnung: Wie Mieter und Eigentümer cool bleiben

NRW steht ein Hitzerekord bevor, so mancher Mieter oder Hauseigentümer kommt kräftig ins Schwitzen. „Einen Rechtsanspruch auf eine Klimaanlage haben Mieter nicht. Ein guter Hitzeschutz hat aber ohnehin viele Bausteine“, erklärt Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Der Landesverband gibt Tipps rund ums Thema Wärmeschutz in Miet- und Eigentumswohnung.

NRW steht ein Hitzerekord bevor, so mancher Mieter oder Hauseigentümer kommt kräftig ins Schwitzen. „Einen Rechtsanspruch auf eine Klimaanlage haben Mieter nicht. Ein guter Hitzeschutz hat aber ohnehin viele Bausteine“, erklärt Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Der Landesverband gibt Tipps rund ums Thema Wärmeschutz in Miet- und Eigentumswohnung.

Düsseldorf. „Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie warm es in der Mietwohnung werden darf. Gerichte haben das schon sehr unterschiedlich beurteilt“, erklärt der Rechtsanwalt Konrad Adenauer und rät: „Mieter sollten das Gespräch mit dem Vermieter suchen, wie sich der Wärmeschutz verbessern lässt. Einen Rechtsanspruch auf eine Klimaanlage gibt es nicht. Aber so ein Gerät ist auch nicht in allen Fällen die beste Wahl.“ Klimaanlagen sind nicht nur in der Anschaffung teuer, sie verbrauchen auch viel Strom und belasten die Umwelt.

„Für kühlere Räume können Eigentümer und Mieter auch mit preiswerten Mitteln sorgen“, gibt Erik Uwe Amaya zu bedenken. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen empfiehlt: „Mit Jalousien, Rollläden oder Markisen kann eine Aufheizung durch die Sonneneinstrahlung verringert werden. Besonders helfen dabei wärmeabweisende Beschichtungen.“ Es gibt auch Spiegelfolien für Fenster, die weniger Sonnenlicht nach innen lassen. Laut Amaya will die Anschaffung aber gut überlegt sein: „Bei nicht fachgerechter Montage können Temperaturdifferenzen die Scheibe reißen lassen und im Winter drohen höhere Heizkosten.“

Hitzeschutz: Was Mieter und Wohnungseigentümer beachten müssen

Für die Installation von Hitzeschutzvorrichtungen gilt immer: „Sobald ein Mieter in die Bausubstanz eingreift oder das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändert, ist die Zustimmung des Vermieters nötig“, erklärt Konrad Adenauer. Wohnungseigentümer müssen sich für eine Veränderung der Fassadenansicht die Zustimmung der Eigentümerversammlung einholen. „In Mietverhältnissen und Eigentümergemeinschaften wird immer wieder über die Montage von Markisen, Rollläden, aber auch von festverbauten Klimageräten gestritten, die die Außenansicht des Gebäudes verändern“, weiß Amaya. Mitglieder finden hierzu rechtliche Beratung beim örtlichen Haus & Grund-Verein.

Auch richtiges Verhalten des Bewohners ist bei Hitze wichtig, wie Adenauer zu bedenken gibt: „Durch kräftiges Stoßlüften kann man frühmorgens und spätabends frische, kühle Luft hereinlassen. Dabei kann ein Ventilator unterstützen. Der verbraucht viel weniger Strom als ein Klimagerät.“ Tagsüber sollten die Fenster dagegen geschlossen bleiben, um die warme Luft draußen zu halten. Nicht benötigte elektrische Geräte bleiben besser ausgeschaltet. Das verhindert eine zusätzliche Aufheizung der Räume durch die Abwärme dieser Geräte.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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