Seit dem 01.07.2024 wird ein großer Teil der öffentlichen Parkplätze in Langenfeld ‚digital‘ bewirtschaftet. KFZ-Kennzeichen werden durch Kameras erfasst; beim Verlassen des Parkplatzes ist das Kennzeichen in den Automaten einzugeben, bezahlt wird ausschließlich per Karte. Nebenher wurden die Parkgebühren verdoppelt und die kostenpflichtigen Parkzeiten über die Langenfelder Parkgebührenordnung hinaus ausgeweitet.
Aus der Politik hört man, man wolle mit der Zeit gehen, Bargeldzahlungen sollten wegen der Geldwäschegefahr zurückgedrängt werden, Geldautomaten seien ein attraktives Ziel für Kriminelle, die solche Automaten sprengen. Allerdings ist nicht bekannt, dass durch die Kleinbeträge an Parkautomaten namhafte Geldbeträge gewaschen worden wären.
Haus und Grund Langenfeld/Monheim ist von diesem System überhaupt nicht begeistert, führt es doch dazu, dass der Einzelhandel der Stadt Langenfeld an Attraktivität verliert und letztlich Kunden verloren gehen, so der Vorsitzende, RA Udo Schwenke. Der Einzelhandel hat ohnehin schon durch den Online-Handel massive Umsatzeinbußen erlitten. Da gilt es doch, nach Möglichkeiten zu suchen, die den Einzelhandel stärken. Das Tochterunternehmen der Stadt, die SEG, die die Parkplatzbewirtschaftung betreibt, hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Aufgabe, der weiteren städtebaulichen und sozialen Entwicklung der Stadt Langenfeld zu dienen. Es darf zumindest bezweifelt werden, dass die Benutzungseinschränkungen für Personen, die weder mit Girocard noch Kreditkarte zahlen wollen oder können, diesem Satzungsziel dienen, so RA Schwenke.
Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Einführung des neuen Systems nicht nur voraussetzt, dass die Betroffenen Parkplatznutzer die Bereitschaft dazu haben, auf Bargeld zu verzichten und ‚mit Karte zu bezahlen‘, sondern auch, mit der Kennzeichenerfassung einverstanden sein müssen. Darin liegt aber, so RA Udo Schwenke für Haus und Grund Langenfeld/Monheim, spätestens der Beginn des Überwachungsstaates nach dem negativen chinesischen Muster! Ortsunkundige wissen nicht, dass auf bestimmten Parkplätzen die Autokennzeichen durch Kameras zum Zwecke der Abrechnung erfasst werden. Der Autofahrer erhält diese Information erst, wenn man die Informationstafel gefunden und gelesen hat. Selbst wenn die Stadt Langenfeld dies negiert, ist es doch so, dass bei missbräuchlicher Nutzung dieser Technik, z.B. in Verbindung mit anderen technischen Geräten wie Navis oder Handys leicht die Erstellung eines engmaschigen Bewegungsprofils möglich ist. Wo derartige Technik bereitgestellt wird, ist der Missbrauch nicht weit, auch wenn dies von Vertretern der Stadt abgestritten wird. Insgesamt kann es nicht richtig oder sinnvoll sein, wenn sich Aufenthaltsort und -zeit aus den Kontoauszügen der Menschen problemlos ablesen lassen. Dies aber ist Folge der derzeit verfolgten Politik der Stadt.
Es gibt durchaus das Bedürfnis, anonym und unter Verwendung von Bargeld Geschäfte abzuwickeln, um keine Spuren zu hinterlassen. Wenn aus dem Kontoauszug letztlich ersichtlich ist, dass Bürger B mit seinem Auto in Langenfeld geparkt hat, um sich mit Kondomen oder vielleicht anderen peinlichen Sachen zu versorgen, die man anderen Menschen gegenüber nicht eingestehen möchte, so ist dies ein Eingriff in die durch Artikel 2 des Grundgesetzes garantierten Freiheitsrechte. Insbesondere ältere und kranke Menschen wird man nicht auf den ÖPNV oder die Nutzung des Fahrrades verweisen können. Darauf weißt eine betroffene ortsansässige Apotheke, die von der Maßnahme betroffen ist, durchaus zu recht hin. Jeder muss die Möglichkeit haben, Dinge des täglichen Lebens zu kaufen und sich beliebig zu bewegen, ohne dazu gezwungen zu sein, sich zu diesem Zweck technisch erfassen lassen zu müssen. George Orwell und sein Roman ‚1984‘ lassen grüßen!
Die Stadt Langenfeld wird am Gewerbesteueraufkommen des Einzelhandels letztlich ermessen, ob diese Gängelung der Kunden nicht gerade das Gegenteil von dem ausmacht, was nach dem Gesellschaftsvertrag der SEG an sich deren Aufgabe ist. Tatsächlich wird die digitalisierte Parkplatzbewirtschaftung zu einer weiteren Verödung der Innenstadt und zu weiterem Rückgang der persönlichen Kontakte der Menschen führen, so RA Udo Schwenke für Haus und Grund. Er befürchtet bei Fortsetzung dieser Politik einen zunehmenden Leerstand von Ladenlokalen und damit auch den Wegfall von Arbeitsplätzen. Schon heute ist klar, dass nicht jedes Einzelhandelsgeschäft durch ein Tattoo-Studio, Fingernagel- oder Kosmetikatelier oder gar eine Spielhalle oder ein Wettbüro ersetzbar ist.
Nicht nur deshalb, weil dies dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, sollte nicht nur, wie heute schon, für Fahrer elektrisch betriebener Fahrzeuge, sondern für alle das legale Parken von KFZ insgesamt kostenfrei sein. Diese und weitere attraktive Rahmenbedingungen wie etwa das bislang selbstverständliche Recht, immer und überall Geschäfte des täglichen Lebens mit Bargeld abwickeln zu können, sind Ausdruck von Freiheit, stärken den Einzelhandel, die dortigen Arbeitsplätze, sichern die zweckgebundene Nutzung der Ladenlokale und führen zu einer lebendigen Innenstadt und damit auch zu einem gesicherten Gewerbesteueraufkommen des Einzelhandels, so Udo Schwenke für Haus und Grund. Weiter führt er aus, dass nur auf diesem Wege auch die Eigentümer der Ladenlokale die erforderlichen Finanzmittel erhalten bleiben, die für die dauernde Instandhaltung und auch Verschönerung der Gebäude der Stadt erforderlich sind. Die SEG und die Politik sind deshalb dringend gehalten, die Geldkartenautomaten so schnell wie möglich wieder abzubauen.