Grundsteuer: NRW-Finanzministerium liefert Hebesatz-Update

Grundsteuer: NRW-Finanzministerium liefert Hebesatz-Update

Als eines der ersten Bundesländer hat NRW im Juni bekannt gegeben, welche Hebesätze die Kommunen für 2025 ansetzen müssen, um aus der Grundsteuer die gleichen Einnahmen zu erzielen, wie vor der Reform. Seither hat sich allerdings die Datengrundlage noch verändert. Deshalb wurde nun ein Update veröffentlicht. Bürger können damit ihre künftige Belastung abschätzen.

Als eines der ersten Bundesländer hat NRW im Juni bekannt gegeben, welche Hebesätze die Kommunen für 2025 ansetzen müssen, um aus der Grundsteuer die gleichen Einnahmen zu erzielen, wie vor der Reform. Seither hat sich allerdings die Datengrundlage noch verändert. Deshalb wurde nun ein Update veröffentlicht. Bürger können damit ihre künftige Belastung abschätzen.

Düsseldorf. Das NRW-Finanzministerium hat gestern (17. September 2024) die bereits vor Wochen veröffentlichten aufkommensneutralen Grundsteuer-Hebesätze aktualisiert. Die nunmehr online abrufbaren Hebesätze basieren auf den zum 15. August vorliegenden Daten zur Erhebung der reformierten Grundsteuer. Die Kommunen hatten die Datengrundlage der bisher veröffentlichten Werte als veraltet kritisiert und das Update eingefordert.

Hintergrund: Seit der ersten Veröffentlichung der aufkommensneutralen Hebesätze am 20. Juni haben die Finanzämter weitere Feststellungserklärungen und Einsprüche abgearbeitet und damit die Datengrundlage vergrößert. Außerdem war aufgrund der Steuerschätzung eine Anhebung der sogenannten Steigerungsrate auf 1,3 Prozent nötig geworden. Beides hat bei vielen Kommunen zu Veränderungen in der Summe der Steuermessbeträge geführt.

Veränderte Datengrundlage seit erster Veröffentlichung

Außerdem wird die Aufkommensneutralität an jenem Hebesatz gemessen, der zum 1. Januar 2024 in der Kommune galt. Einige Kommunen haben diesen Hebesatz im laufenden Jahr aber noch nachträglich rückwirkend angepasst. Nordrhein-Westfalen hatte sich entschlossen, als eines der ersten Bundesländer aufkommensneutrale Hebesätze zu veröffentlichen. Diese Schnelligkeit war angesichts der dynamischen Zahlenlage mit ein Grund dafür, dass ein Update der veröffentlichten Zahlen von den Kommunen angemahnt wurde.

„Das von den Kommunen gewünschte Update zeigt nun, dass es in den Städten und Gemeinden nur moderate Abweichungen zu den bisher zur Verfügung gestellten Werten gibt“, stellt NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk (CDU) fest. „Mit unserem aktualisierten Service-Angebot halten wir Wort, schaffen für die Kommunen die notwendige Grundlage für die anstehenden Beratungen in den Rathäusern und Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger.“

Bürger können künftige Steuerbelastung ausrechnen

In der Tat kann sich jeder Bürger anhand der hier veröffentlichten Hebesätze ausrechnen, wie hoch seine Grundsteuer ab 2025 ausfällt, sofern die Kommune den vorgeschlagenen Hebesatz anwendet und damit ihre Einnahmen aus der Steuer auf konstantem Niveau hält. Zugleich kann man ausrechnen, wie die Steuerlast ausfällt, wenn die Kommune von der Möglichkeit Gebrauch machen sollte, für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze festzulegen.

Die Berechnung ist nicht schwer: Man multipliziert den vom Finanzamt festgestellten Grundsteuerwert des Grundstücks mit der Steuermesszahl 0,00031. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag. Diesen multipliziert man mit dem Hebesatz in Prozent (also bei Hebesatz 496 Prozent ist der Steuermessbetrag mit 4,96 zu multiplizieren). Eine Rechnung, mit der jeder Bürger seinen Kommunalpolitikern deutlich machen kann, was für ihn persönlich in der Debatte um den zukünftigen Hebesatz auf dem Spiel steht.

Veränderungen durch Update meist geringfügig

Wer bereits eine solche Rechnung angestellt hat, dürfte allerdings keine große Überraschung erleben, wenn er jetzt mit den aktualisierten noch einmal nachrechnet: „Die Veränderungen zu den bereits im Juni 2024 veröffentlichten Werten sind in der großen Mehrzahl der Städte und Gemeinden gering“, berichtet das NRW-Finanzministerium in einer Pressemitteilung. Konkret: In rund 94 Prozent der Kommunen hat sich durch die Aktualisierung der aufkommensneutrale Hebesatz um maximal 25 Prozentpunkte verändert.

Zugleich zeigt sich eine ansteigende Tendenz: „In 282 Kommunen liegen die neuen Werte bei der Grundsteuer B über den bisherigen“, schreibt das Ministerium. In 19 Kommunen blieben die Werte unverändert, in 95 sanken sie ein Stück weit. Bei den differenzierten Hebesätzen sieht die Entwicklung ähnlich aus. Allerdings gab es bei den Wohngrundstücken eine noch etwas kleinere Abweichung von den älteren Zahlen: In rund 95 Prozent der Kommunen liegt die Abweichung bei maximal 25 Prozentpunkten, in 22 Kommunen gibt es keine Abweichung.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nach seiner Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert wird. Das Veröffentlichungsdatum ist über der Überschrift angegeben.

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