Die Stadt Monheim hat eine Grundsteuer C eingeführt, mit welcher ab sofort baureife, jedoch noch unbebaute Grundstücke besteuert werden. Der Hebesatz wurde auf 10.000 Prozent festgelegt und dürfte die Eigentümer solcher Baugrundstücke mithin hart treffen. Haus & Grund Langenfeld/Monheim hat ein Merkblatt mit wichtigen Informationen für die Betroffenen erstellt.
Monheim. Wie sollten sich Monheimer Grundstückseigentümer verhalten, denen ein Bescheid der Stadt Monheim über die Erhebung der neuen Grundsteuer C ins Haus geflattert ist? Der Ortsverein Haus & Grund Langenfeld/Monheim hat hierzu ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen erstellt. Es steht hier zum Download bereit:
Merkblatt Grundsteuer C (PDF, 34 KB)
Betroffene Mitglieder können sich zur rechtlichen Beratung an den Verein Haus & Grund Langenfeld/Monheim wenden.