Dringend benötigte Wohnungen, die wegen krisenbedingter Kostenanstiege nicht fertiggestellt werden können: Das will das Land NRW verhindern.
Der öffentlich geförderte Wohnungsbau in NRW hat ein Problem: Die Baukosten und Energiepreise sind seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs massiv gestiegen. Wegen der hohen Kosten drohen Neubauprojekte auf Eis gelegt zu werden. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach, MdL (CDU) will das nicht hinnehmen und hält mit einem 100-Millionen-Euro Programm dagegen.
Düsseldorf. Die NRW-Landesregierung will verhindern, dass die stark gestiegenen Baukosten und Energiepreise den Bau von Sozialwohnungen zum Erliegen kommen lassen. Sie hat daher jetzt angekündigt, Bauwilligen, die Ihre Projekte zuletzt wegen der gestiegenen Kosten zurückgestellt haben, mit einem 100 Millionen Euro schweren Förderprogramm unter die Arme zu greifen, damit die dringend benötigten Wohnungen doch gebaut werden können. Das hat NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach, MdL (CDU) jetzt bekanntgegeben.
„Der Wohnungsneubau und die Modernisierung von Wohnungen stehen landesweit unter massivem Druck: Immer neue und zugleich unklare Anforderungen sowie steigende Baukosten sind Gift für die Immobilien- und Bauwirtschaft. Unsicherheit ist der Feind von Investitionen“, sagte die Ministerin laut einer Pressemitteilung Ihres Hauses. „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Gegenmittel zur Verfügung zu stellen, damit dringend benötigter neuer Wohnraum geschaffen und energetische Modernisierungen zur Erreichung von Klimazielen durchgeführt werden können.“
Zuschuss für Neubau und für Modernisierung
Konkret bedeutet das: Bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen, krisenbedingten Mehrkosten können die betroffenen Bauherren als Zuschuss vom Land erstattet bekommen. Diese Bezuschussung erfolgt zwar im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung. „Der Zuschuss wird aber auch für nachgewiesene krisenbedingte Mehrkosten im freifinanzierten Teil des Bauvorhabens gewährt“, teilt das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung mit. Die Mittel kommen aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“.
Den sogenannten Ergänzungszuschuss können Bauherren beantragen, die im Förderjahr 2022 oder 2023 Mittel aus der öffentlichen Wohnraumförderung für ihr Projekt bewilligt bekommen haben, wenn die Fertigstellung ihres Projekts nachweislich wegen krisenbedingter Mehrkosten gefährdet ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um ein Neubauprojekt oder um eine Modernisierung geht. Auch für Auszubildenden- und Studierendenwohnheime kann der Zuschuss gezahlt werden. Die Beantragung des Ergänzungszuschusses läuft über die örtlichen Bewilligungsbehörden.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.