Erschließungsbeiträge in NRW: Haus & Grund und SPD gegen Ausweitung der Frist

Erschließungsbeiträge in NRW: Haus & Grund und SPD gegen Ausweitung der Frist

Die NRW-Landesregierung möchte dafür sorgen, dass die Kommunen im Land länger Zeit bekommen, um nach dem Bau einer Straße die Kosten von den Anliegern einzutreiben. So weit, dass einige Fälle in Reichsmark abgerechnet werden müssen. Haus & Grund Rheinland Westfalen ist dagegen und hat jetzt mit Vertretern der SPD-Landtagsfraktion darüber gesprochen.

Tauschten sich zu Erschließungsbeiträgen aus (v. links oben): Thomas Tewes, Erik Uwe Amaya, Justus Moor (SPD, MdL), Ellen Stock (SPD, MdL), Dr. Johann Werner Fliescher und Thilo Waasem (SPD).

Die NRW-Landesregierung möchte dafür sorgen, dass die Kommunen im Land länger Zeit bekommen, um nach dem Bau einer Straße die Kosten von den Anliegern einzutreiben. So weit, dass einige Fälle in Reichsmark abgerechnet werden müssen. Haus & Grund Rheinland Westfalen ist dagegen und hat jetzt mit Vertretern der SPD-Landtagsfraktion darüber gesprochen.

Düsseldorf. Der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen und die SPD-Landtagsfraktion setzen sich gemeinsam gegen eine Ausweitung der Frist zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen ein. Das wurde gestern (9. März 2023) bei einem Gespräch von Spitzenvertretern beider Seiten deutlich. Von Seiten der SPD nahmen Justus Moor, Sprecher für Heimat und Kommunales, Ellen Stock, Vorsitzende des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Digitales, und Thilo Waasem, Referent für Heimat und Kommunales, an dem Gespräch teil.

Für Haus & Grund Rheinland Westfalen sprachen Vizepräsident Dr. Johann Werner Fliescher, Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya und der Geschäftsführer des Kölner Haus- und Grundbesitzervereines, Thomas Tewes. Das Thema war allen Beteiligten so wichtig, dass das Gespräch trotz der Corona-Erkrankung eines Teilnehmers nicht verschoben, sondern kurzerhand als Video-Konferenz durchgeführt wurde. Immerhin geht es hier für manche Eigentümer um Kostenbescheide der Kommune, die existenzbedrohend seien können.

Kommunen wollen noch Jahrzehnte später Kosten eintreiben können

Wird eine Straße erstmals hergestellt, darf die Kommune den Anliegern nämlich 90 Prozent der Kosten aufbürden. Früher gab es dazu keine Frist: Manche Kommunen rechneten erst Jahrzehnte später ab, Zweit- oder Dritteigentümer, die davon ausgingen, die Erschließung sei längst vom Vorbesitzer bezahlt worden, wurden plötzlich mit einem hohen Beitragsbescheid überrascht. Diese Praxis erklärte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig, die Vorhersehbarkeit müsse gegeben sein, 30 Jahre später abzurechnen sei nicht in Ordnung (wir berichteten).

Daraufhin hatte NRW erst im letzten Sommer eine Frist von 10 Jahren nach Eintritt der Vorteilslage durch die neue Straße ins Gesetz geschrieben. Außerdem darf nach der jetzt gültigen Rechtslage maximal 25 Jahre nach Beginn der Baumaßnahme abgerechnet werden (sog. „Spatenstichlösung“). Doch die Kommunen liefen Sturm gegen die Änderung. Daraufhin hat Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt: Demnach soll die Spatenstichlösung komplett gestrichen und die 10-Jahres-Frist auf 20 Jahre erhöht werden.

Erschließungsbeiträge sind ein großes Ärgernis

Sozialdemokraten und Grundeigentümer sind gleichermaßen dagegen. Die Eigentümervertreter  machten deutlich, dass diese Beiträge ein großes Thema in den Mitglieder-Beratungen sind. Teilweise rechnen die Kommunen so spät ab, dass die Fälle noch in Reichsmark kalkuliert werden müssen. Das betrachtet auch die SPD als großes Ärgernis. Schließlich gebe es auch im Steuerrecht Fristen von 10 Jahren, um die öffentliche Hand zu angemessen zeitnahen Abrechnungen zu zwingen.

Gerade die Spatenstichlösung sehen Eigentümer und Sozialdemokraten in dieser Hinsicht als hilfreich an, denn der Baubeginn lässt sich leicht feststellen. Wann hingegen die Vorteilslage durch die neue Straße eingetreten ist, darüber lässt sich häufig trefflich streiten: Muss die Straße lediglich befahrbar sein, damit der Vorteil eingetreten ist? „Oder ist die Straße erst fertig, wenn Jahrzehnte später auch die letzte Straßenlaterne aufgestellt wurde“, fragte Thomas Tewes mit Blick auf ihm bekannte Fälle aus Köln. Man war sich einig: Die aktuelle Rechtslage muss bleiben.

Straßenausbaubeiträge: rechtssichere Abschaffung gefordert

Auch die Straßenausbaubeiträge waren in dem Gespräch Thema: Also die Beiträge, die Anlieger für den Ausbau der bereits bestehenden Straße an ihrem Grundstück zahlen müssen. Zwar übernimmt das Land NRW diese Beiträge aktuell durch ein Förderprogramm zu 100 Prozent. Doch wenn der Fördertopf einmal leer sein sollte, könnten die Eigentümer wieder zahlen müssen. Im Koalitionsvertrag haben CDU und Grüne eigentlich die vollständige Abschaffung der Beiträge vereinbart, passiert ist bislang aber noch nichts.

„Wir sind uns mit der SPD einig, dass die Möglichkeit zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge aus dem Kommunalabgabengesetz gestrichen werden muss“, stellt Erik Uwe Amaya fest. „Wir bedauern, dass das noch nicht geschehen ist und werden weiterhin gemeinsam darauf pochen, dass diese Maßnahme umgesetzt wird.“ Auch wenn es zwischen Haus & Grund und SPD in manchen Bereichen unterschiedliche Auffassungen gibt: Beim Thema Straßenbau ist man sich einig und zieht an einem Strang, das wurde jetzt einmal mehr deutlich.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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