Erlass zu Shisha-Bars: Herausforderung für Betreiber und Vermieter

Das Land NRW hat strenge neue Regeln zum sicheren Betrieb von Wasserpfeifen-Lokalen, sogenannten Shisha-Bars, erlassen. Damit sollen tödliche Vergiftungen mit Kohlenmonoxid (CO) verhindert werden, die in den letzten Jahren vorgekommen sind. Der Erlass kann Betreiber und Vermieter zu hohen Investitionen zwingen. Wir informieren, was Vermieter jetzt wissen müssen.

Das Land NRW hat strenge neue Regeln zum sicheren Betrieb von Wasserpfeifen-Lokalen, sogenannten Shisha-Bars, erlassen. Damit sollen tödliche Vergiftungen mit Kohlenmonoxid (CO) verhindert werden, die in den letzten Jahren vorgekommen sind. Der Erlass kann Betreiber und Vermieter zu hohen Investitionen zwingen. Wir informieren, was Vermieter jetzt wissen müssen.

Düsseldorf. Der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen macht darauf aufmerksam, dass in NRW der sogenannte Shisha-Erlass in Kraft getreten ist. Er erlaubt es den lokalen Behörden, Betreibern von Shisha-Bars strenge Auflagen zu machen. Dazu gehört eine Verpflichtung, CO-Melder zu installieren. „Außerdem müssen die Bars mit Lüftungsanlagen ausgestattet werden, die strengen Anforderungen zu genügen haben“, erklärt Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen.

Nach den Buchstaben des Erlasses müssen im Allgemeinen pro Stunde und brennender Wasserpfeife mindestens 130 Kubikmeter Luft nach außen bewegt und durch Frischluft ersetzt werden. Die Abluft muss in den freien Luftstrom über das Dach geleitet werden, es ist also ein entsprechender Kamin erforderlich. Zum Anzünden und Vorglühen wird ein Rauchabzug Pflicht. Adenauers Einschätzung: „Viele Lokale werden diese Auflagen wohl nur erfüllen können, wenn umfangreiche bauliche Veränderungen vorgenommen werden. In gemieteten Objekten geht das nur in Absprache mit dem Vermieter.“ Die Investition dürfte in vielen Fällen teuer ausfallen. Ob sie vom Mieter oder vom Vermieter zu stemmen ist, hängt vom Wortlaut im Gewerberaum-Mietvertrag ab.

Teure Umbauten nötig: Wer muss das bezahlen?

Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen, erklärt: „In Mietverträgen für gewerbliche Räume kann festgelegt werden, welche Art von Geschäft einzieht. Dann kann dem Vermieter auferlegt werden, dass er diesen Geschäftsbetrieb auch zu ermöglichen hat. In diesem Fall müsste der Vermieter auf seine Kosten umbauen.“ Fehlt eine solche Regelung im Mietvertrag, hat der Mieter die Kosten komplett selbst zu tragen. Vielen Shisha-Bars, aber auch privaten Vermietern von Ladenlokalen, die durch Corona Umsatzeinbußen hatten, könnte das ein ernstes finanzielles Problem bereiten. Die regelmäßige Wartung von CO-Meldern und Lüftungsanlagen wird zudem die Betriebskosten der Objekte steigen lassen.

Der Shisha-Erlass ist bereits seit dem 25. September in Kraft, die Behörden können also ab sofort in Aktion treten. Kommen die Betreiber den Auflagen nachhaltig nicht nach, kann die Behörde das Lokal schließen. Vermieter einer Shisha-Bar sollten sich an ihren örtlichen Haus & Grund-Verein wenden. Dort erhalten Mitglieder eine rechtliche Beratung zum weiteren Vorgehen – auch zur Frage, wer die Wartung für Lüftungsanlagen und CO-Melder übernehmen muss. Das hängt im Einzelfall von der Gestaltung bestimmter Klauseln im Mietvertrag ab.

Shisha-Erlass: Hilfestellung für Vermieter von Haus & Grund

Der Shisha-Erlass zeigt, wie teuer die Konsequenzen für Vermieter sein können, wenn im Mietvertrag für gewerbliche Räume eine unvorteilhafte Regelung vereinbart wurde. Haus & Grund Rheinland Westfalen empfiehlt Vermietern daher, die von Fachjuristen erstellten Vertragsvordrucke der Haus & Grund Rheinland Westfalen Verlag und Service GmbH zu nutzen. Auch diese Verträge wollen allerdings mit Bedacht ausgefüllt sein. Dabei hilft das Seminar „Gewerberaum-Mietverträge richtig ausfüllen“ am 08.12.2020 von 15:00 bis 17:00 Uhr. Anmeldungen sind bereits möglich – Informationen dazu gibt es hier.

Angesichts der Corona-Situation könnte der Erlass vielen Shisha-Bars den Garaus machen. Nach Umsatzeinbußen durch die Corona-Beschränkungen dürften viele Betreiber nicht die Mittel für die nötigen Anpassungen ihrer Lokale haben. Der Shisha-Konsum verlagert sich dann zunehmend in den privaten Bereich. „Auch wer zuhause eine Shisha rauchen will, sollte sich einen CO-Melder anschaffen“, empfiehlt Amaya. Geräte, die auch die strengen Anforderungen des Shisha-Erlasses erfüllen, gibt es im Online-Shop der Haus & Grund Rheinland Westfalen Verlag und Service GmbH.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

zurück zum News-Archiv