Beratung

Beratung für Mitglieder des Ortsvereins

In Folge der Beschlussfassungen der Jahreshauptversammlung vom 15. Oktober 2008 sind wir dazu in der Lage, die juristische Beratung für Mitglieder in Belangen des Immobilieneigentums auszuweiten. Alle Fragen zu Miet- und Pachtrecht, sowohl im gewerblichen als auch im wohnungswirtschaftlichen Bereich, Fragen zum Eigentumswechsel, Nachbarrecht, Angelegenheiten mit Handwerkern gehören nach wie vor zum Kernbereich der Beratung wie auch baurechtliche und bauordnungsrechtliche Fragestellungen. Zum Umfang der Beratung gehört auch der Ratschlag zum Umgang mit Behörden und der öffentlichen Verwaltung in Genehmigungsverfahren wie auch im Baunachbarrecht.

Wann?
Die Beratungszeiten wurden in Hinblick auf die stetig anwachsende Zahl der Mitglieder mit Wirkung ab 02.01.2009 ausgeweitet.

Montags von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwochs von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitags von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

An gesetzlichen Feiertagen sowie zum Heiligen Abend und Sylvester findet keine Beratung statt.

Es handelt sich grundsätzlich um eine reine Beratung im persönlichen Gespräch. Eine Vertretung der Mitglieder gegenüber Dritten findet nicht statt, dies ist Aufgabe der Anwaltschaft. Das gilt auch für die Einleitung gerichtlicher Mahnverfahren. Telefonische Beratung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Krankheit oder großer räumlicher Entfernung zur Beratungsstelle.

Wo?
Die Beratung für Mitglieder wird ausschließlich durch die Rechtsanwaltskanzlei von Buddenbrock & Partner durchgeführt.

Seit Ostern 2015 unter neuer Anschrift:
von Buddenbrock & Partner Konrad
Adenauer-Platz 6
40764 Langenfeld

Parkmöglichkeiten bestehen am Rathaus und der dazugehörigen Tiefgarage sowie vor der Hauptstelle der Stadtsparkasse Langenfeld, Solinger Str.

Im Regelfall wird die Beratung durch den Vereinsvorsitzenden, RA von Buddenbrock, selbst durchgeführt, im Übrigen durch einen anderen Anwalt der Kanzlei.

Wie?
Die telefonische Voranmeldung ist unter Tel. 02173/906010 obligatorisch.

Für das Beratungsgespräch werden 30 Minuten einkalkuliert. Die Effektivität der Beratung ist höher, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Beratung mitbringen, z.B. den Mietvertrag, Schriftverkehr, behördliche Bescheide! Jeder Vertrag ist anders, der Hinweis, es handele sich um den Einheitsmietvertrag oder den vom Verlag Haus und Grund, sind keine ausreichende Beratungsgrundlage.

Wer?
Die Beratung von Mitgliedern anderer Ortsvereine oder sonstiger Nichtmitglieder erfolgt grundsätzlich nicht. Sie haben aber die Möglichkeit, aus Anlass einer ersten Beratung Mitglied unseres Ortsvereins zu werden.

Kosten?
Um den Jahresbeitrag stabil halten zu können, wurde es notwendig, ab 01.01.2009 einen Kostenbeitrag von € 25,00 pauschal für jede Beratung zu erheben, auch für telefonische Auskünfte. Der Kostenbeitrag wird grundsätzlich in bar gegen Quittung erhoben. In den übrigen Fällen erfolgt eine Rechnung.

Häufige Missverständnisse

1. Haus und Grund ist keine Rechtsschutzversicherung. Haus und Grund empfiehlt den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit Roland Rechtsschutz zu den besonderen Mitgliederkonditionen.

2. Das Beratungsangebot umfasst weder die Erstellung von schriftlichen Gutachten zu Rechtsfragen noch eine schriftliche juristische Bewertung von Verträgen oder Vertragsentwürfen.

3. Eine juristische gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung der Mitglieder findet nicht statt. Wir empfehlen die Inanspruchnahme von Anwälten, die Fachanwälte für Miet- und Immobilenrecht sind oder der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein sind (RA von Buddenbrock ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im DAV).

4. Bitten um schriftliche Beratung per Post oder Email würden eine besondere Bearbeitungszeit außerhalb der Beratung erfordern und können daher vom Berater nicht immer erfüllt werden. Derartige Anfragen bleiben daher gegebenenfalls unbeantwortet. Auch hier empfehlen wir die Inanspruchnahme der persönlichen Beratung in der Beratungsstelle oder – bei besonderem Umfang – die Inanspruchnahme der Rechtsanwaltschaft.