Bürgerinnen und Bürger wehren sich gegen unzumutbare Grundsteuer-Erhöhung – Was sagt die Landesregierung?

Die Kommune Bergneustadt plante im Haushaltsplan für das Jahr 2016 einem landesweiten Grundsteuer-Spitzenwert von 1.255 Prozentpunkten. Eine Bürgerinitiative sammelte daraufhin binnen kürzester Zeit fast 7.000 Unterschriften, um sich gegen den erdrückenden Grundsteuerhebesatz zur Wehr zu setzen. Haus & Grund Rheinland informiert über die Inhalte der Kleinen Anfrage der Landesregierung.

Die Kommune Bergneustadt plante im Haushaltsplan für das Jahr 2016 einem landesweiten Grundsteuer-Spitzenwert von 1.255 Prozentpunkten. Eine Bürgerinitiative sammelte daraufhin binnen kürzester Zeit fast 7.000 Unterschriften, um sich gegen den erdrückenden Grundsteuerhebesatz zur Wehr zu setzen. Haus & Grund Rheinland informiert über die Inhalte der Kleinen Anfrage der Landesregierung.

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4114 mit Schreiben vom 23. Dezember 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Aufgrund der desolaten Finanzlage der mit über 62 Milliarden Euro verschuldeten Städte,
Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen haben die Regierungsfraktionen in Zusammenarbeit mit der FDP im Jahr 2011 das sogenannte Stärkungspaktgesetz verabschiedet. Dieses – grundsätzlich sinnvolle – Hilfsprogramm soll ausgewählte Kommunen dabei unterstützen, durch Landesmittel und eigene Sparanstrengungen wieder zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen. 61 Städte und Gemeinden nehmen an diesem Programm teil. Einige verzeichnen gute Erfolge und sind auf besten Wege, ihre Haushalte nachhaltig zu stabilisieren. Bei anderen Kommunen ist die Situation aufgrund zum Teil nicht beeinflussbarer Rahmenbedingungen angespannt. Nicht selten verbleibt als letzte Option zur Erfüllung der ambitionierten Sparauflagen eine überproportionale Anhebung der Grundsteuer B. Die Grundsteuer B trifft alle Einwohner gleichermaßen, egal ob Mieter oder Eigentümer. Etliche Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren von dieser ultima ratio Gebrauch gemacht und ihre Bürgerinnen und Bürger bis an die Belastungsgrenze mit Steuererhöhungen befrachtet. Vor diesem Hintergrund ist Nordrhein-Westfalen zu einem Hochsteuerland mit bundesweiten Spitzenwerten geworden. Nirgendwo sonst gibt es Orte mit höheren Steuerbelastungen für das Grundbedürfnis „Wohnen“. Die FDP-Landtagsfraktion hat deshalb schon im Januar 2015 mithilfe eines Parlamentsantrags die Einführung einer Grundsteuer-Bremse gefordert. Auch der Bund der Steuerzahler NRW macht sich für ähnliche Zielsetzungen stark.

Einige Kommunen, welche die Grenze der Belastbarkeit für ihre Bürgerinnen und Bürger bei den Steuerhebesätzen erreicht sahen, wurden von der rot-grünen Landesregierung mithilfe eines Beauftragten dazu gezwungen, entsprechende Steuererhöhungen vorzunehmen. Offensichtlich war es auch dem sogenannten „Sparkommissar“ des Landes, dessen Aufgabe es eigentlich ist, die Sanierungsziele durch kluge und örtlich angepasste Einsparvorschläge zu erreichen, nicht möglich, sich anders zu helfen. Doch statt einzusehen, dass die landesseitigen Rahmenbedingungen zur Erreichung der Stärkungspakt-Auflagen angepasst werden müssen, setzen SPD und Grüne darauf, die Bürgerinnen und Bürger in Stärkungspaktkommunen immer weiter zur Kasse zu bitten.

Der jüngste dieser Fälle handelt von der Kommune Bergneustadt. Aus purer Verzweiflung plante die Verwaltung dort im Haushaltsplan für das Jahr 2016 mit einem landesweiten Grundsteuer-Spitzenwert von 1.255 Prozentpunkten. Eine Bürgerinitiative sammelte daraufhin binnen kürzester Zeit fast 7.000 Unterschriften, um sich gegen den erdrückenden Grundsteuerhebesatz zur Wehr zu setzen. Im Ergebnis hat der Rat beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 959 Prozentpunkte festzulegen. Trotz dieses exorbitant hohen Steuersatzes wird Bergneustadt seine im Stärkungspakt festgelegten Verpflichtungen verfehlen. Die Landesregierung muss nun einen geeigneten Weg finden, mit dem klaren Votum der Bergneustädter umzugehen und ihnen eine geeignete Hilfestellung bieten.

1. Wie bewertet die Landesregierung die Entscheidung des Rates von Bergneustadt, die Belastungen aus der Grundsteuer B nicht in unzumutbare Höhen steigen zu lassen?

3. Wie wird die Landesregierung mit dem Haushalt 2016 von Bergneustadt umgehen, dessen Genehmigungsfähigkeit aufgrund fehlender Grundsteuer-Einnahmen infrage steht?

4. Wird die Landesregierung Bergneustadt mithilfe eines Beauftragten dazu zwingen, eine vermeintlich notwendige weitere Anhebung der Grundsteuer B vorzunehmen?

Die Fragen 1, 3 und 4 werden zusammen beantwortet.

Für eine Entscheidung über das weitere Vorgehen ist zunächst eine zuverlässige Klärung des Sachverhalts erforderlich, in die auch die zuständigen Aufsichtsbehörden einbezogen werden müssen.

2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Bürgerinnen und Bürger von Bergneustadt durch ihr Votum eine klare Grundsteuer-Belastungsgrenze aufgezeigt haben?

5. Was wird die Landesregierung unternehmen, um zu vermeiden, dass es flächendeckend zu Widerständen gegen unzumutbare Grundsteuer-Erhöhungen infolge landesseitig verursachter Finanzprobleme kommt?

Die Fragen 2 und 5 werden zusammen beantwortet.

Die Landesregierung bewertet keine politischen Diskussionen in der Stadt Bergneustadt. Wenn die Zumutbarkeit von Grundsteuerhebesätzen in Frage gestellt wird, besteht die Möglichkeit, diese rechtlich überprüfen zu lassen. Sollte mit den behaupteten „Widerständen“ eine politische Diskussion über den richtigen Weg zur Haushaltssanierung gemeint sein, so ist dies ein integraler Bestandteil unserer Demokratie und nichts, wogegen eine Landesregierung etwas „unternehmen“ müsste.

Der Antwort Drucksache 16/10597 vom 23.12.2015 ist die unten aufgeführte Kleine Anfrage Drucksache 16/10392 vorausgegangen.

Die Kleine Anfrage 4114 vom 3. Dezember 2015
des Abgeordneten Henning Höne FDP
Drucksache 16/10392

Kleine Anfrage 4114 des Abgeordneten Henning Höne FDP

Bürgerinnen und Bürger wehren sich gegen unzumutbare Grundsteuer-Erhöhung –
Was sagt die Landesregierung?

Aufgrund der desolaten Finanzlage der mit über 62 Milliarden Euro verschuldeten Städte,
Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen haben die Regierungsfraktionen in Zusammen-arbeit mit der FDP im Jahr 2011 das sogenannte Stärkungspaktgesetz verabschiedet. Dieses – grundsätzlich sinnvolle – Hilfsprogramm soll ausgewählte Kommunen dabei unterstützen, durch Landesmittel und eigene Sparanstrengungen wieder zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen. 61 Städte und Gemeinden nehmen an diesem Programm teil. Einige verzeichnen gute Erfolge und sind auf besten Wege, ihre Haushalte nachhaltig zu stabilisieren. Bei anderen Kommunen ist die Situation aufgrund zum Teil nicht beeinflussbarer Rahmenbedingungen angespannt. Nicht selten verbleibt als letzte Option zur Erfüllung der ambitionierten Sparauflagen eine überproportionale Anhebung der Grundsteuer B. Die Grundsteuer B trifft alle Einwohner gleichermaßen, egal ob Mieter oder Eigentümer. Etliche Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren von dieser ultima ratio Gebrauch gemacht und ihre Bürgerinnen und Bürger bis an die Belastungsgrenze mit Steuererhöhungen befrachtet. Vor diesem Hintergrund ist Nordrhein-Westfalen zu einem Hochsteuerland mit bundesweiten Spitzenwerten geworden. Nirgendwo sonst gibt es Orte mit höheren Steuerbelastungen für das Grundbedürfnis „Wohnen“. Die FDP-Landtagsfraktion
hat deshalb schon im Januar 2015 mithilfe eines Parlamentsantrags (Drs. 16/7777) die Einführung einer Grundsteuer-Bremse gefordert. Auch der Bund der Steuerzahler NRW macht sich für ähnliche Zielsetzungen stark.

Einige Kommunen, welche die Grenze der Belastbarkeit für ihre Bürgerinnen und Bürger bei den Steuerhebesätzen erreicht sahen, wurden von der rot-grünen Landesregierung mithilfe eines Beauftragten dazu gezwungen, entsprechende Steuererhöhungen vorzunehmen. Offensichtlich war es auch dem sogenannten „Sparkommissar“ des Landes, dessen Aufgabe es eigentlich ist, die Sanierungsziele durch kluge und örtlich angepasste Einsparvorschläge zu erreichen, nicht möglich, sich anders zu helfen. Doch statt einzusehen, dass die landesseitigen Rahmenbedingungen zur Erreichung der Stärkungspakt-Auflagen angepasst werden müssen, setzen SPD und Grüne darauf, die Bürgerinnen und Bürger in Stärkungspaktkommunen immer weiter zur Kasse zu bitten.

Der jüngste dieser Fälle handelt von der Kommune Bergneustadt. Aus purer Verzweiflung plante die Verwaltung dort im Haushaltsplan für das Jahr 2016 mit einem landesweiten Grundsteuer-Spitzenwert von 1.255 Prozentpunkten. Eine Bürgerinitiative sammelte daraufhin binnen kürzester Zeit fast 7.000 Unterschriften, um sich gegen den erdrückenden Grundsteuerhebesatz zur Wehr zu setzen. Im Ergebnis hat der Rat beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 959 Prozentpunkte festzulegen. Trotz dieses exorbitant hohen Steuersatzes wird Bergneustadt seine im Stärkungspakt festgelegten Verpflichtungen verfehlen. Die Landesregierung muss nun einen geeigneten Weg finden, mit dem klaren Votum der Bergneustädter umzugehen und ihnen eine geeignete Hilfestellung bieten.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Entscheidung des Rates von Bergneustadt, die
Belastungen aus der Grundsteuer B nicht in unzumutbare Höhen steigen zu lassen?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Bürgerinnen und Bürger von Bergneustadt durch ihr Votum eine klare Grundsteuer-Belastungsgrenze aufgezeigt haben?

3. Wie wird die Landesregierung mit dem Haushalt 2016 von Bergneustadt umgehen, dessen Genehmigungsfähigkeit aufgrund fehlender Grundsteuer-Einnahmen infrage steht?

4. Wird die Landesregierung Bergneustadt mithilfe eines Beauftragten dazu zwingen, eine vermeintlich notwendige weitere Anhebung der Grundsteuer B vorzunehmen?

5. Was wird die Landesregierung unternehmen, um zu vermeiden, dass es flächendeckend zu Widerständen gegen unzumutbare Grundsteuer-Erhöhungen infolge landesseitig verursachter
Finanzprobleme kommt?

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